Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen
Die Vorsicht Mietnomaden Datenbank, im folgenden VMD, erteilt Auskünfte über das Mieterhalten von Privatpersonen und Gewerbetreibenden. Dies gilt insbesondere für Informationen von Mietern, die gegenüber des Eigentümers oder Vermieters in erheblichen Maße gegen Mietvertragliche Pflichten verstoßen haben.
Die VDM erteilt registrierten Kunden gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung o.g Informationen über Privatpersonen und Gewerbetreibende im Umfang des vertraglich vereinbarten Rahmens.
2. Rechtliche Bestimmungen über Datenspeicherung und -weitergabe
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist VMD nur berechtigt, personenbezogene Daten über Mieter und sonstige Personen zu sammeln und zu speichern sowie Dritten zugänglich zu machen, wenn sich diese Vorgehensweise eine Wahrnehmung berechtigter Interessen darstellt. Die Anbahnung oder Unterzeichnung eines Mietvertrages und das damit verbundene Interesse, Informationen zu das Mietverhalten des zukünftigen Mieters zu erhalten stellt ein solches berechtigtes Interesse das. Ein erheblich berechtigtes Interesse an Kenntnis besteht insbesondere bei Vertragsverstößen die zu einer rechtskräftigen Verurteilung geführt haben folgender Art:
- Verurteilung zur Räumung wegen Zahlungsverzuges
- Verurteilung zur Räumung wegen Beschädigungen der Mietsache
- Verurteilung zur Räumung wegen vertragswidrigen Verhaltens
- Verurteilung zur Zahlung eines Geldbetrags aus einem Mietverhältnis
Insofern es um Geldbeträge geht, stehen ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid, ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung einer rechtskräftigen Verurteilung gleich.
Ist gegen den Mieter wegen eines erheblichen Vertragsverstoßes kein rechtskräftiger Titel erwirkt worden, dürfen Kunden Daten über erhebliche Vertragsverstöße betroffener Mieter an nur dann weiterleiten, wenn die Vertragsverstöße mit Strengbeweismitteln der ZPO zu belegen sind. Dies sind solche wie Sachverständigenbeweise, vorhandene Augenscheinobjekte, Urkunden und Zeugenbeweise.
Außerdem gelten als erhebliche Vertragsverstöße solche Verletzungen mietvertraglicher Pflichten, die - gegebenenfalls nach fruchtloser Abmahnung beziehungsweise fruchtlosem Abhilfeverlangen - die außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund durch den Vermieter rechtfertigten.
In der VMD werden außerdem Daten über solche Merkmale des Mieters gespeichert, die im Hinblick auf die Schutz- und Verkehrssicherungspflichten des Vermieters gegenüber anderen Bewohnern eines Hauses beziehungsweise die Aufrechterhaltung des Hausfriedens erheblich sind und solche Daten über den betroffenen Mieter, die für die vertragsgemäße Vollziehung beziehungsweise Abwicklung des Mietverhältnisses erheblich sind.
Ein Vertragsverstoß gilt nicht mehr als erheblich, wenn er länger als drei Kalenderjahre zurückliegt. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden sämtliche Daten über den betroffenen Mieter, die das entsprechende Alter aufweisen, aus der Vermieterdatenbank gelöscht.
3. Informationsbeschaffung
Der Kunde teilt VMD hinsichtlich eines Mieters, der einen erheblichen Vertragsverstoß begangen hat, den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die Art des erheblichen Vertragsverstoßes sowie das gerichtliche Aktenzeichen und das Gericht mit. Erlangt der Kunde davon Kenntnis, dass sich der Familienname des Mieters geändert hat, wird er dies ohne schuldhaftes Zögern mitteilen. Mit der Weitergabe von Daten über einen betroffenen Mieter erklärt der Kunde, dass der Mietvertrag, den er mit dem Mieter abgeschlossen hatte, ihn berechtigt, Daten über den Mieter elektronisch zu speichern beziehungsweise speichern zu lassen. VMD ist berechtigt, bei Zweifeln an der Authentizität der mitgeteilten Daten die Aufnahme in die Datenbank zu unterlassen. VMD kann verlangen, dass der Kunde die Richtigkeit der mitgeteilten Daten durch Vorlage einer Kopie des betreffenden Urteils beziehungsweise Vollstreckungstitels nachweist. Der Vermieter wird den Mieter im Sinne des § 33 BDSG über die Weitergabe der Daten an VMD unterrichten.
4. Informationsübergabe an den Kunden
Der Kunde hat mit Abschluss des Vertrags das nicht abtretbare Recht, von VMD auf Anfrage die Information zu bekommen, ob eine Person bei VMD wegen eines erheblichen Vertragsverstoßes registriert ist. Der Kunde muss dem Mietinteressenten vor Einholung der Auskunft davon unterrichten, dass er bei VMD Informationen über den Mietinteressenten einholt.
5. Identifikation
Mit Vertragschluss und nach erfolgter Prüfung der Registrierungsdaten erhält der Kunde Zugang zu den gewünschten Daten mittels Zugangsdaten. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Informationen über das Internet, telefonisch oder schriftlich abzufordern. Ohne Angabe des Identifikationscodes besteht kein Anspruch auf Erteilung der Information.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass mit seinem persönlichen Identifikationscode kein Missbrauch betrieben wird. Insbesondere ist er nicht berechtigt, den Code an dritte Personen weiterzugeben. Dies gilt nicht für Mitarbeiter des Kunden, für die der Kunde jedoch die Verantwortung trägt.
6. Datenverwendung
Der Kunde ist verpflichtet, die Daten ausschließlich zu dem Zweck zu nutzen, zu dessen Erfüllung sie übermittelt wurden. Die Verarbeitung und/oder Nutzung für andere Zwecke ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Daten an Dritte weiterzugeben (§§ 29 Abs. 4, 28 Abs. 5 BDSG). Der Kunde hat Mitarbeiter oder sonstige Dritte, die Zugang zu der Geheimhaltung unterliegenden Daten haben, zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
Die unbefugte Weitergabe übermittelter Daten an Dritte kann eine Straftat im Sinne der §§ 44, 43 BDSG darstellen.
Gem. § 29 Abs. 2 BDSG sind wir verpflichtet, die abfragenden Vermieter stichprobenartig daraufhin zu prüfen, ob bei diesen ein berechtigtes Interesse im Sinne dieser Vorschrift vorliegt.
Gem. § 33 Abs. 1 S. 2 BDSG werden die in der Datenbank gespeicherten Mieter darüber benachrichtigt, wenn erstmalig Daten über sie an Dritte übermittelt (d.h. von Dritten abgefragt) werden.
7. Leistungsstörungen
VMD ist berechtigt, den Kunden von der Nutzung des Datenbestandes auszuschließen, wenn der Kunde gegen Bestimmungen dieses Vertrags und/oder gegen das Bundesdatenschutzgesetz oder das Datenschutzgesetz seines Wohnsitzbundeslandes verstoßen hat. In diesem Falle ist VMD berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Gleiches gilt, wenn sonst ein wichtiger Grund vorliegt, der unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien ein Festhalten am Vertrag als nicht zumutbar erscheinen lässt.
8. Vertragsabschluss, Laufzeit, Kündigung
Der Mitgliedschaftsvertrag zwischen VMD und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass der Kunde die Anmeldedaten und anschließend geforderten Prüfdaten an VMD übermittelt und VMD dem Kunden den Zugangscode übermittelt.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr. Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr.
Der Kunde erwirbt mit Zahlung des Grundbeitrags Anspruch auf eine je nach Preiskategorie bestimmte Anzahl von Auskünften im Sinne von Ziffer 4 je Vertragsjahr, die mit dem Grundbeitrag abgegolten werden. Zusätzlich erwirbt der Kunde durch die Meldung erheblicher Vertragsverstöße von Mietern Auskunftsansprüche, deren Anzahl sich nach der jeweils geltenden Preisliste richtet.
Sämtliche mit dem Grundbeitrag abgegoltenen Auskunftsansprüche verfallen mit dem Ablauf des Vertragsjahres, innerhalb dessen sie begründet wurden. Zusätzlich durch die Meldung erheblicher Vertragsverstöße erworbene Auskunftsansprüche verfallen innerhalb von 12 Monaten ab ihrer Entstehung.
Rechnungsbeträge sind zur Zahlung fällig innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.
Der Grundbeitrag ist jährlich im Voraus fällig. Der Kunde wird die Vergütung innerhalb des 10-tägigen Zahlungszieles zur Überweisung anweisen.
Die Daten des Kunden, insbesondere die Daten, die sich aus dem Vertrag ergeben, werden von VMD maschinenlesbarer Form gespeichert, worauf der Kunde hiermit gemäß § 33 BDSG hingewiesen wird.
9. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Der Gerichtsstand aus diesem Vertrag ist Erfurt.
10. Widerrufsbelehrung
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
VMD – Vorsicht Mietnomaden Datenbank
Haarbergstraße 63
99097 Erfurt
widerruf@vorsicht-mietnomaden.de
10.2 Widerrufsfolgen
Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde VMD die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung erfüllen.
10.3 Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn VMD mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat (z. B. durch Download etc.).
11. Schlussbestimmungen
VMD weist daraufhin, dass gespeicherte Daten nach vier Jahren zu löschen sind.
Schadensersatzansprüche gegen VMD, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, VMD ist der Vorwurf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns zu machen.
VMD wird versuchen, insbesondere die Verfügbarkeit des Internetauftritts dauerhaft zu gewährleisten. Gleichwohl übernimmt VMD keine Gewährleistung dafür, dass es hinsichtlich der Verfügbarkeit des Datenmaterials über das Internet nicht zu Unterbrechungen kommt, es sei denn, VMD handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck, den die Vertragsparteien mit Abschluss des Vertrags verfolgen, am nächsten kommt.